Tarife & Pauschalen

Leistungen Tag & Nacht

TYP

TAXE 1 (24h & allgemeine Sonn- und Feiertage):
Grundtaxe
Fahrtaxe
Wartezeit

Zuschläge:
Kindersitz
Warentransport
Kurierdienst
VIP BUSINESS ABHOLSERVICE FLUGHAFEN ZÜRICH

BETRAG


CHF 6.00 (pro Fahrt)
CHF 5.00 (pro km)
CHF 79.80 (pro Stunde)


CHF 20.- (pro Fahrt)
CHF 20.- (bei erweiterter Ladefläche)
Der Preis setzt sich aus der Distanz von Hin- und Rückfahrt zusammen
CHF 100.- (inkl. ABHOLUNG MIT NAMENSSCHILD & TRANSFER STADT ZÜRICH)

Pauschalpreise bieten wir auf Anfrage an !

Wartezeit: 10 Min. inclusive
* (06:00 – 22:00 Uhr) CHF 69.00 pro Std.
** (22:00 – 06:00 Uhr & Sonn- und Feiertage) CHF 79.80 pro Std.

Um die Fahrkosten richtig zu berechnen, müssen Sie zwingend die richigen Adressen eingeben!

Gerne holen wir Sie von Zuhause oder von der Firma ab und bringen Sie bequem zum Flughafen. Auf ihren Wunsch holen wir Sie auch gerne nach der Zollkontrolle am Ankunftsterminal ab und bringen Sie auf direktem Wege nach Hause (oder an das von Ihnen gewünschte Ziel).

Zahlungsmittel

Bei uns können Sie mit folgenden Kreditkarten bezahlen: VISA, MasterCard, American Express, Maestro, Postcard, UnionPay.

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Taxitarife in der Stadt Zürich

Der Stadtrat hat einen neuen Taxitarif beschlossen. Darin finden sich die neuen Höchstpreise für Taxidienstleistungen und die Details, wie diese Tarife bekannt zu geben sind.

Im Mai 2012 passte der Gemeinderat der Stadt Zürich Art. 16 der Taxiverordnung an und erteilte dem Stadtrat die Kompetenz, nach Anhörung der Taxikommission eine Tarifordnung mit verbindlichen Höchsttarifen zu erlassen. Zudem soll der Stadtrat nach Anhörung der Taxikommission die Details regeln, wie die wesentlichen Elemente des Tarifs aussen und der vollständige Tarif innen am Taxifahrzeug gut sichtbar bekannt zu geben sind.

Gegen diese Bestimmung wurden Rechtsmittel ergriffen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stellte mit Urteil vom 5. September 2013 (AN.2013.00002) fest, dass weder der Erlass von Höchsttarifen noch die Aussenanschreibepflicht des Taxitarifs die Wirtschaftsfreiheit verletzen würden.

Der neue Taxitarif ist keine Preisempfehlung, sondern weist Höchstansätze auf, die unterschritten werden können und wie folgt ausgestaltet sind:

  • Die maximale Grundtaxe wird von 6 auf 8 Franken angehoben.
  • Momentan gilt eine Fahrtaxe von Fr. 3.80 pro Kilometer bei einem Transport von 1–8 Personen. Neu soll sich die Fahrtaxe auf maximal 5 Franken pro Kilometer bei einem Transport bis zu vier Personen belaufen. Bei einem Transport von mehr als vier Personen in einem Grossraumfahrzeug kann ein Zuschlag von bis zu 8 Franken pro Fahrt verrechnet werden.
  • Die maximale Wartezeittaxe von 69 Franken pro Stunde erhöht sich auf maximal Fr. 79.80 (Fr. 1.33 pro Minute).

Für gewisse Dienstleistungen können Taxifahrende Zuschläge verlangen:

  • Werden Waren transportiert und müssen die Hintersitze hierfür heruntergeklappt werden, ist ein Zuschlag von bis zu 10 Franken zulässig.
  • Stellen Taxifahrende Kindersitze, Babyschalen oder mehr als eine Kindersitzerhöhung auf Voranmeldung zur Verfügung, dürfen hierfür höchstens 30 Franken verrechnet werden. Der Gebrauch einer einzelnen Kindersitzerhöhung ist kostenlos.

Was die Preisanschrift betrifft, so sind die tatsächlichen Preise und nicht die gesetzlichen Maximaltarife anzuzeigen. Seitlich am Fahrzeug sind die Grundtaxe, Fahrttaxe und Wartezeittaxe sowie die Zuschläge für den Warentransport und den Transport von mehr als vier Personen von aussen gut sichtbar anzubringen. Die Schrifthöhe muss mindestens zehn Millimeter betragen. Ein Musterlayout kann beim Taxibüro der Stadtpolizei Zürich bezogen werden. Innen am Fahrzeug sind für den Fahrgast gut sichtbar sämtliche geltenden Tarifelemente anzubringen.

Mit der Einführung dieses Höchsttarifs setzt die Stadt Zürich eine wettbewerbsrechtliche Forderung um, die einen staatlich verordneten Fixpreis verbietet. Dies bedeutet, dass es den Gewerbetreibenden im gesetzlich vorgegebenen Rahmen neu möglich ist, sich preislich und leistungsmässig zu differenzieren. Kundinnen und Kunden ihrerseits haben nun die Möglichkeit, das Taxi mit dem aus ihrer Sicht besten Preis-Leistungsverhältnis auszuwählen.

Höchsttarif

· Grundtaxe CHF 8.00.- inkl. MWST.

· Fahrpreis CHF 5.00.- bei 1-4 Personen inkl. MWST pro km.

· Wartezeit CHF 79.80.- inkl. MWST pro Std. (CHF 1.33.- pro Min.).

· Im Fahrpreis ist das Bedienungsgeld inbegriffen.

· Zuschläge dürfen nur für das Zu- und Wegtragen von Gepäck erhoben werden.

· Der Taxi-Tarif darf nicht überschritten werden.

· Tiefere Tarife oder Pauschalpreise, welche den Taxi-Tarif unterschreiten, sind zulässig.

Hier gehts zum Taxipreisrechner für Zürich