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Taxigesetz in Zürich

B1-Sprachkenntnisse erforderlich: Neue Regeln für Taxifahrer im Kanton Zürich erfordern Deutschkenntnisse auf B1-Niveau.
Seit Januar gilt im Kanton Zürich das neue Taxigesetz. Unter anderem hält dieses fest, dass Taxifahrerinnen und Taxifahrer die Bewilligung nur erhalten, wenn sie mindestens eine mündliche Sprachprüfung auf dem Niveau B1 bestanden haben. Sie müssen sich also «einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern» können, wie es in den B1-Bestimmungen des Europarats festgehalten wird.

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