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Verordnung zur Taxi- und Limousinenbeförderung in Zürich

Per 1. Juni 2025 treten bestimmte Bestimmungen der Verordnung über die Taxi- und Limousinenbeförderung in Kraft.
Das Zürcher Stimmvolk hat das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) angenommen. In der Folge wurde die Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV) erlassen. Damit wird das Taxi- und Limousinenwesen im ganzen Kanton einheitlich geregelt.

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